Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MPU Labor, Postfach 20 72, 76490 Baden-Baden (nachfolgend „MPU Labor“) und Probandinnen und Probanden (nachfolgend „Proband“) über die Organisation und Begleitung von Abstinenzkontrollprogrammen (Urin-, Haar- und Blutanalysen).
(2) Abweichende Bedingungen des Probanden werden nicht anerkannt, es sei denn, MPU Labor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB und der Preisliste.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
(1) MPU Labor tritt als Mittelsmann zwischen dem Probanden und dem analysierenden, akkreditierten Labor auf. MPU Labor organisiert die Anmeldung, die Einbestellungen, die Vermittlung der Entnahmestellen, die Weiterleitung der Laborbefunde sowie die Erstellung des Abschlussberichts.
(2) Die Probenentnahme erfolgt ausschließlich durch die auf der Website genannten Entnahmestellen (Ärztinnen, Ärzte und Praxen). Die Analyse erfolgt durch ein akkreditiertes Labor nach den CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik.
(3) MPU Labor schuldet die ordnungsgemäße Organisation und Dokumentation des Programms, nicht jedoch ein bestimmtes Analyseergebnis oder ein bestimmtes Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung.
(4) Die Leistung beginnt mit dem Vertragsabschluss. Bei Urinprogrammen beginnt auch der Kontrollzeitraum mit dem Vertragsabschluss. Bei Haaranalysen ist für den Beginn das Datum der Haarentnahme maßgeblich. Der rückwirkend untersuchte Abstinenzzeitraum richtet sich nach dem untersuchten Haarsegment.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Probanden
(1) Der Proband verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben und teilt Änderungen seiner Kontaktdaten (Adresse, Mobilnummer, E-Mail) unverzüglich mit.
(2) Der Proband stellt sicher, dass er über das gewählte Einbestellverfahren jederzeit erreichbar ist. Bei Nichterreichbarkeit kann das Programm abgebrochen werden.
(3) Bei jeder Probenentnahme ist ein gültiges amtliches Lichtbilddokument vorzulegen. Termine bei den Entnahmestellen sind vorab telefonisch zu vereinbaren; ohne Termin kann die Entnahme verweigert werden.
(4) Ein positiver Laborbefund auf getestete Stoffe führt zum sofortigen Abbruch des Programms. Nahrungsmittel und Medikamente können das Ergebnis beeinflussen. Ärztlich verordnete Medikamente sind vor Programmbeginn mitzuteilen und durch ein Attest zu belegen.
(5) Verstöße gegen Mitwirkungspflichten (Nichterreichbarkeit, versäumte Fristen, fehlende Identifikation, Manipulations- oder Täuschungsversuche) berechtigen MPU Labor zum Abbruch des Programms ohne Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
§ 4 Haftung
(1) MPU Labor haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MPU Labor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Entnahmestellen und Labore sind selbständige Dritte. Für deren Handlungen, für Verzögerungen bei der Befundübermittlung durch das Labor sowie für die Anerkennung des Nachweises durch Begutachtungsstellen oder Behörden übernimmt MPU Labor keine Haftung, sofern das Programm den CTU-Kriterien entsprochen hat.
(4) Geht eine Probe auf dem Transportweg zum Labor verloren, wird dem Probanden eine kostenfreie Ersatzprobe angeboten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive Anmeldegebühr.
(2) Der Gesamtbetrag ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu überweisen. Dies gilt auch, wenn das Programm vorzeitig beendet oder abgebrochen wird.
(3) Ratenzahlung ist nur möglich, wenn sie sofort nach Vertragsschluss vereinbart wird. Die Mindestrate beträgt 150,00 € pro Monat. Nach der ersten versäumten Rate wird der Restbetrag sofort fällig; eine weitere Ratenzahlung ist dann nicht mehr möglich.
(4) Zusatzleistungen (Ersatzprobe bei zu niedrigem Kreatininwert, zufällige Zusatzprobe, Express-Befund) werden gemäß Preisliste gesondert berechnet.
(5) Originalbefunde sind im Kundenportal unabhängig vom Zahlungsstand verfügbar. Abschlussberichte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt. Bei Zahlungsverzug ist MPU Labor berechtigt, Mahngebühren zu berechnen und die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben.
§ 6 Datenschutz
(1) MPU Labor verarbeitet personenbezogene Daten des Probanden – einschließlich Gesundheitsdaten wie Laborbefunde – ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
(2) Zur Durchführung des Programms werden die erforderlichen Daten an die beteiligten Entnahmestellen und Labore übermittelt.
(3) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://www.mpulabor.com/datenschutz
§ 7 Geheimhaltung und Schweigepflichtentbindung
(1) MPU Labor behandelt alle Informationen über den Probanden vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Begutachtungsstellen, Behörden, Arbeitgeber) erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Probanden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
(2) Der Proband entbindet mit Vertragsschluss die beteiligten Ärztinnen, Ärzte und Labore gegenüber MPU Labor von ihrer Schweigepflicht, soweit dies zur Durchführung des Programms und zur Erstellung des Abschlussberichts erforderlich ist, und bevollmächtigt MPU Labor, Befunde in seinem Namen anzufordern und entgegenzunehmen.
§ 8 Durchführung der Abstinenzprogramme
(1) Einbestellung (Urinkontrollen): Die Einbestellungen erfolgen unangekündigt und automatisch per E-Mail sowie, wenn gewählt, zusätzlich per WhatsApp. Nach der Einbestellung hat der Proband 24 Stunden Zeit, die Probe bei einer Entnahmestelle abzugeben. Bei Nichteinhaltung der Frist wird das Programm unwiderruflich abgebrochen.
(2) Abwesenheiten: Der Zeitraum ist als „Krank“ oder „Nicht verfügbar“ schriftlich anzuzeigen. Ein Reiseziel oder persönlicher Grund wird nicht benötigt. Urlaub muss 3 Werktage im Voraus angekündigt werden. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage der im Kalender hinterlegten Region. Für Urlaub gelten folgende Höchstgrenzen je Programmlaufzeit; eine Woche entspricht sieben Kalendertagen:
- 15 Monate: insgesamt 9 Wochen, maximal 5 Wochen am Stück.
- 12 Monate: insgesamt 8 Wochen, maximal 5 Wochen am Stück.
- 9 Monate: insgesamt 5 Wochen, maximal 3 Wochen am Stück.
- 6 Monate: insgesamt 4 Wochen, maximal 3 Wochen am Stück.
- 4 Monate: insgesamt 2 Wochen, maximal 2 Wochen am Stück.
- 3 Monate: insgesamt 1 Woche, maximal 1 Woche am Stück.
In den ersten und letzten zwei Wochen des Programms ist längerer Urlaub nicht möglich. Bei Krankheit ist eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung erforderlich; eine normale Krankmeldung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Die Krankmeldung muss morgens vor der Einbestellung erfolgen. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung kann anschließend nachgereicht werden. Urlaubsfristen und Urlaubsgrenzen gelten nicht für akute Krankheit. Das Programm kann sich um die Dauer der Abwesenheit verlängern.
(3) Identitätsprüfung: Bei jeder Entnahme wird die Identität des Probanden anhand eines gültigen amtlichen Lichtbilddokuments geprüft. Die Urinabgabe erfolgt unter Sicht durch geschultes Personal.
(4) Urinanalyse: Der Kreatininwert der Probe muss mindestens 20 mg/dl betragen. Andernfalls ist eine kostenpflichtige Ersatzprobe abzugeben. Ein zu niedriger Kreatininwert darf im gesamten Programm höchstens zweimal, jedoch nicht zweimal hintereinander vorkommen; ansonsten wird das Programm beendet. Zusätzlich zur vereinbarten Probenanzahl kann jederzeit eine weitere kostenpflichtige Urinkontrolle angeordnet werden.
(5) Haaranalyse: Der Entnahmetermin ist vom Probanden selbst zu vereinbaren. 1 cm Haarlänge entspricht etwa einem Monat; auswertbar sind höchstens 6 cm (Drogen) bzw. 3 cm (Alkohol/EtG). Chemisch behandelte Haare sind nur bei der ersten Probe in einem mindestens zwölfmonatigen Programm zulässig. Die Haare sind gewaschen, trocken und ohne Kosmetika vorzulegen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses nicht zu kürzen.
(6) Positiver Befund: Ein positiver Befund beendet das Programm sofort. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Ein neues Programm kann jederzeit mit einem neuen Vertrag begonnen werden.
(7) Abschlussbericht: Nach Abschluss aller Kontrollen erstellt MPU Labor den Abschlussbericht (Abstinenzbestätigung oder Abbruchbescheinigung) und übersendet ihn im Original per Post.
§ 9 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Übermittlung per E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Stand: September 2026
